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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Wüthrich Geflügel AG, Wüthrich Brüterei AG

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Vertragsbeziehungen betreffend Verkauf, Lieferung und Übergabe von Geflügel und weiteren Tieren durch die Wüthrich Geflügel AG und die Wüthrich Brüterei AG (nachfolgend „Verkäufer“) an natürliche oder juristische Personen (nachfolgend „Käufer“).

Mit Aufgabe einer Bestellung anerkennt der Käufer diese AGB als integrierenden Bestandteil sämtlicher Vertragsverhältnisse mit dem Verkäufer.

Ergänzend können bei Auslegungsfragen oder Regelungslücken die Handelsusanzen von Gallo Suisse («Handelsgbräuche und allgemeine Lieferbedingungen der schweizerischen Geflügelwirtschaft», Zollikofen, November 1999), sinngemäss beigezogen werden.

Abweichende Bedingungen des Käufers entfalten nur Gültigkeit, sofern diese durch den Verkäufer ausdrücklich und schriftlich anerkannt wurden.

 

2. Vertragsabschluss

Offerten des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

Ein Kaufvertrag kommt mit schriftlicher oder mündlicher Bestellbestätigung durch den Verkäufer verbindlich zustande.

Bestellte Tiere sowie vereinbarte Liefer- oder Abholtermine sind für beide Vertragsparteien grundsätzlich verbindlich.

Da es sich bei Geflügel um lebende Tiere handelt, bleiben handelsübliche sowie biologisch bedingte Abweichungen hinsichtlich Anzahl, Qualität, Gewicht, Entwicklung oder Lieferzeitpunkt ausdrücklich vorbehalten. Der Verkäufer informiert den Käufer über notwendige Änderungen so früh wie möglich.

Der Verkäufer ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für den Käufer zumutbar ist.

Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, sind Lieferkosten nicht im Tierpreis enthalten und können separat verrechnet werden. Der Käufer wird über allfällige Lieferkosten vorgängig informiert. Das Unterbleiben eines ausdrücklichen Ausweises auf Lieferschein oder Rechnung berührt den Anspruch des Verkäufers auf Vergütung der vereinbarten Lieferkosten nicht.

Ansprüche infolge verspäteter Lieferung oder mengenmässiger Anpassungen sind ausgeschlossen, soweit kein vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten des Verkäufers vorliegt.


3. Eigenschaften und Leistungsdaten der Tiere

Sämtliche Angaben betreffend Gewicht, Wachstum, Legeleistung, Futterverwertung, Verhalten, Vitalität, Nutzungsdauer oder sonstige Leistungs- und Qualitätsmerkmale beruhen auf Erfahrungswerten, Richtwerten oder Angaben der jeweiligen Genetikunternehmen bzw. Zuchtlinien.

Diese Angaben stellen weder zugesicherte Eigenschaften noch Garantien im rechtlichen Sinne dar.

Die Entwicklung und Leistungsfähigkeit der Tiere wird wesentlich beeinflusst durch Faktoren ausserhalb des Einflussbereichs des Verkäufers, insbesondere durch:

  • Haltungssystem,
  • Stallklima,
  • Lichtführung,
  • Fütterung,
  • Wasserversorgung,
  • Hygiene,
  • Biosicherheitsmassnahmen,
  • Tierbetreuung,
  • Gesundheitsmanagement,
  • sowie allgemeine betriebliche Bedingungen beim Käufer.

Junghennen werden im Rahmen der Aufzucht an Volieren- und Haltungssysteme gewöhnt. Die Nutzung dieser Systeme wird kontrolliert. Dennoch kann nicht garantiert werden, dass die Tiere im späteren Legebetrieb sämtliche Einrichtungen oder Volierenanlagen identisch nutzen oder ein gleichbleibendes Verhalten zeigen.

Ebenso stellen vorübergehende Leistungseinbrüche, Stressreaktionen oder Veränderungen im Verhalten infolge Umstallung, Futterwechsel, Transport oder Anpassung an neue Umweltbedingungen biologisch übliche Vorgänge dar und begründen keinen Sachmangel.

Die Parteien anerkennen ausdrücklich, dass Geflügel Naturprodukte darstellt und individuelle sowie bestandsbezogene Abweichungen trotz fachgerechter Aufzucht und Betreuung nicht ausgeschlossen werden können.

Erreichen Junghennen das von der jeweiligen Genetikfirma definierte Minimalgewicht im Alter von 18 Wochen nicht, kann dies nach vorgängiger Rücksprache mit dem Verkäufer einen sachlich begründeten Anlass darstellen, einen verhältnismässigen Teilbetrag der Rechnung vorläufig zurückzustellen.

Der zurückgestellte Rechnungsanteil bleibt spätestens nach Ablauf von 6 Monaten vollständig geschuldet, sofern die minimale Soll-Legeleistung gemäss den Angaben der jeweiligen Genetikfirma erreicht wurde. Wird die minimale Soll-Legeleistung nicht erreicht, entfällt die Pflicht zur Bezahlung des zurückgestellten Rechnungsanteils nur dann, wenn der Käufer nachweisen kann, dass die Haltung, Fütterung, Betreuung sowie das gesamte Herden- und Betriebsmanagement fachgerecht und optimal erfolgt sind.

Der entsprechende Nachweis hat insbesondere mittels lückenloser Dokumentation der täglichen Arbeitsaufwände, des Futter- und Wasserverbrauchs pro Tier und Tag, der Legeleistung inklusive Bodeneier, des Lichtprogramms, der Abgänge sowie durch Bestätigung einer unabhängigen fachkundigen Beratungsperson oder Betreuungsperson zu erfolgen.

Der Verkäufer behält sich zudem das Recht vor, die betreffende Herde vor Ort zu besichtigen und die Haltungs-, Management- und Produktionsbedingungen selbst zu beurteilen.

 

4. Gesundheitsstatus und handelsübliche Toleranzen

Die Tiere stammen ausschliesslich aus Herden beziehungsweise Elterntierherden, welche regelmässigen tiergesundheitlichen Untersuchungen unterzogen werden.

Der Verkäufer liefert ausschliesslich Tiere aus Beständen, welche nach fachlicher Beurteilung die erforderlichen gesundheitlichen Anforderungen erfüllen.

Eine absolute Freiheit von Milben, Parasiten, Keimen, Krankheitserregern oder sonstigen gesundheitlichen Beeinträchtigungen kann trotz grösstmöglicher Sorgfalt nicht gewährleistet werden.

Ebenso kann nicht ausgeschlossen werden, dass einzelne Tiere geschwächt, verletzt, entwicklungsverzögert oder in sonstiger Weise ausserhalb des Optimalzustandes sind.

Bei Lieferungen an gewerbliche Abnehmer beziehungsweise bei Geflügellieferungen in grösseren Stückzahlen gelten handelsübliche Anfangsabgänge, natürliche Verluste sowie qualitative Abweichungen in branchenüblichem Umfang als mitberücksichtigt.

Dieser Umstand wird in der Regel durch die Gewährung von 2 % Gratisküken bei Kükenlieferungen beziehungsweise 0.5 % Gratistieren bei Junghennenlieferungen oder durch individuell vereinbarte Regelungen berücksichtigt. Diese Regelungen dienen der angemessenen Berücksichtigung handelsüblicher Anfangsabgänge sowie einzelner Tiere, welche nicht dem Optimalzustand entsprechen. Weitergehende Ersatz- oder Minderungsansprüche werden dadurch grundsätzlich ausgeschlossen.

Diese Zuschläge begründen keinerlei weitergehende Ersatz- oder Minderungsansprüche.

 

5. Untersuchungspflicht und Mängelrüge

Der Käufer ist verpflichtet, die gelieferten Tiere unmittelbar nach Erhalt sorgfältig zu untersuchen.

Beanstandungen betreffend Anzahl, Gesundheitszustand, Verletzungen, Entwicklungsstand oder sonstige erkennbare Mängel sind:

  • bei Küken und Truten spätestens innert 3 Arbeitstagen nach Ankunft,
  • bei Junghennen spätestens innert 8 Tagen nach Erhalt,

dem Verkäufer schriftlich oder telefonisch mitzuteilen.

Unterlässt der Käufer die fristgerechte Mängelanzeige, gelten die Tiere als genehmigt.

Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen.

Der Verkäufer ist jederzeit berechtigt, beanstandete Tiere selbst oder durch beigezogene Fachpersonen untersuchen zu lassen.

Ohne vorgängige Möglichkeit zur Untersuchung durch den Verkäufer entfallen sämtliche Ersatzansprüche.

 

6. Haftung und Gewährleistung

Jegliche über die vorliegenden AGB hinausgehende Gewährleistung wird, soweit gesetzlich zulässig, ausdrücklich ausgeschlossen.

Der Verkäufer haftet ausschliesslich für direkte Schäden bis maximal zur Höhe des ursprünglichen Tierwertes der betroffenen Tiere.

Weitergehende Ansprüche des Käufers, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von:

  • Produktionsausfällen,
  • Ertragsausfällen,
  • entgangenem Gewinn,
  • Tierarztkosten,
  • Betriebsausfällen,
  • Folgeschäden,
  • Schäden innerhalb bestehender Tierbestände,
  • oder sonstigen indirekten Schäden,

werden ausdrücklich ausgeschlossen.

Schadenersatzforderungen setzen in jedem Fall voraus, dass der behauptete Schaden mittels geeigneter tierärztlicher oder laboranalytischer Befunde nachgewiesen wird.

Der Verkäufer behält sich ausdrücklich das Recht vor, ergänzende Untersuchungen, Zweitgutachten oder eigene veterinärmedizinische Abklärungen zu verlangen.

Allfällige Ersatzleistungen erfolgen ausschliesslich nach Wahl des Verkäufers entweder:

  • in Form einer finanziellen Entschädigung oder
  • durch Lieferung von Ersatztieren.

Eine Haftung des Verkäufers entfällt insbesondere dann, wenn Schäden auf mangelhafte Haltung, Fütterung, Hygiene, Biosicherheit, Stalltechnik, Medikamenteneinsatz oder sonstige betriebliche Einflüsse beim Käufer zurückzuführen sind.


7. Gefahrenübergang

Nutzen und Gefahr gehen mit Übergabe der Tiere an den Käufer beziehungsweise an den von diesem beauftragten Transporteur auf den Käufer über.

Ab diesem Zeitpunkt trägt ausschliesslich der Käufer die Verantwortung für Unterbringung, Haltung, Betreuung, Fütterung, Gesundheitsmanagement und Biosicherheit der Tiere.

 

8. Beratung und Auskünfte

Beratungsleistungen gehören grundsätzlich nicht zum vertraglichen Leistungsumfang des Tierkaufs.

Auskünfte, Empfehlungen und Hinweise erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr und unter Ausschluss jeglicher Haftung für daraus resultierende wirtschaftliche oder produktionstechnische Ergebnisse.

Bei ausserordentlichem oder unverhältnismässigem Beratungsaufwand behält sich der Verkäufer ausdrücklich das Recht vor, diesen separat nach Aufwand in Rechnung zu stellen.

 

9. Preise und Zahlungsbedingungen

Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.

Bei Käufen bis zu einem Warenwert von CHF 1'000.– erfolgt die Zahlung grundsätzlich sofort bei Übergabe der Tiere.

Ab einem Warenwert von CHF 1'000.– erfolgt die Zahlungsabwicklung grundsätzlich mittels Rechnungsstellung mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen netto, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird.

Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Käufer ohne Mahnung in Verzug. Ab Verzugseintritt wird ein Verzugszins von 6 % p.a. geschuldet.

Der Verkäufer behält sich das Recht vor, Vorauszahlungen, Anzahlungen oder Sicherheiten zu verlangen.

 

10. Eigentumsvorbeahlt

Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung bleiben die gelieferten Tiere Eigentum des Verkäufers.

Unabhängig vom Eigentumsvorbehalt gehen Nutzen, Gefahr sowie die Verantwortung für Haltung, Betreuung, Fütterung, Gesundheitsmanagement, Biosicherheit und sämtliche tierhaltungsrechtlichen Verpflichtungen mit Übergabe der Tiere vollständig auf den Käufer über.

Der Verkäufer haftet insbesondere nicht für nach Übergabe auftretende Krankheiten, Tierseuchen, Haltungsprobleme, tierschutzrechtliche Beanstandungen, behördliche Massnahmen, Produktionsausfälle, Schäden innerhalb der Herde oder sonstige Probleme und Folgen im Zusammenhang mit der Tierhaltung beim Käufer, selbst wenn die Tiere aufgrund des Eigentumsvorbehalts rechtlich noch im Eigentum des Verkäufers stehen.


11. Höhere Gewalt

Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige unvorhersehbare und vom Verkäufer nicht zu vertretende Umstände, insbesondere Tierverluste, Seuchenzüge, behördliche Massnahmen, Epidemien, Produktionsstörungen, Transportprobleme, Energieausfälle oder Naturereignisse, entbinden den Verkäufer für die Dauer und den Umfang der Auswirkungen von seinen Lieferpflichten.

In solchen Fällen bestehen keinerlei Schadenersatz- oder Ersatzansprüche des Käufers.

 

12. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, nichtig oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine Regelung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

 

13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.

Gerichtsstand ist der Sitz des Verkäufers, sofern keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

 


Wüthrich Brüterei AG, Wüthrich Geflügel AG, Viehweidstrasse 93, 3123 Belp

Belp, Mai 2026